Ordnung der “PsyFaKo” e.V.
Präambel
Alle Personenbezeichnungen in dieser Satzung, der Vereinsordnung und Finanzordnung beziehen sich ungeachtet ihrer grammatikalischen Form in gleicher Weise auf Frauen und Männer.
§ 1. Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen PsyFaKo e.V. und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(2) Der Sitz des Vereins ist Bielefeld.
§ 2. Vereinszweck
Die Studierendenorganisation PsyFaKo dient dem Informationsaustausch zwischen den Fachschaften zu hochschul- und studienrelevanten Themen. Sie dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen und tritt mit Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit. Ziel des PsyFaKo e.V. ist die Vernetzung und die Förderung der Zusammenarbeit aller deutschen Psychologie-Fachschaften. Er dient damit direkt der Studentenhilfe. Konkret findet dieser Zweck seine Umsetzung in Aktivitäten wie der einmal im Semester stattfindenden PsyFaKo (Psychologie-Fachschaften-Konferenz). Darüber hinaus schließt er weitere Aktionen und Treffen mit ein.
§ 3. Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt und endet am 31.Mai jeweils mit der im Sommersemester stattfindenden PsyFaKo (Psychologie-Fachschaften-Konferenz).
§ 5. Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins sind neben den Gründungsmitgliedern alle gewählten Psychologie-Fachschaftsräte aus Hochschulen mit entsprechender Rechtslage, bzw. von diesen Fachschaftsräten autorisierte Psychologie-studierende oder Vertreter der aktiven psychologischen Fachschaften der anderen Hochschulen in Deutschland, sofern diese einen formlosen Aufnahmeantrag stellen.
(2) Auf formlosen Antrag können alle Studierende der Psychologie Mitglied werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet:
- durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand
- mit der Exmatrikulation
- durch Ausschluss durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung bei satzungswidrigem oder vereinsschädigendem Verhalten
- mit dem Tod des Mitglieds
(4) Es besteht Anwesenheitspflicht bei der Mitgliederversammlung
(5) Es kann eine Ehrenmitgliedschaft beantragt werden über deren Annahme der Konferenz-Rat entscheidet. Ehrenmitglieder haben sprach aber kein Stimm- oder Wahlrecht.
§ 6. Organe des Vereins
(1) Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Konferenz-Rat
- der ausrichtenden Fachschaft
§ 7. Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens einer Personen.
(2) Der Vorstand wird auf durch den Konferenz-Rat gewählt.
(3) Der Amtsantritt erfolgt mit der Übergabe der Vereinsgeschäfte auf Grundlage eines Übergabeprotokolls.
(4) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, bestimmt der Konferenz-Rat ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds.
(5) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
(6) Er führt die laufenden Geschäfte entsprechend der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
(7) Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.
(8) Der Vorstand wird ermächtigt anstelle der Mitgliederversammlung Satzungsänderungen zu beschließen, die vom Finanzamt und/ oder Registergericht verlangt werden.
§ 8. ausrichtende Fachschaften
(1) Die ausrichtende Fachschaft wird durch die Mitgliederversammlung gewählt.
(2) Die ausrichtende Fachschaft organisiert die nächste PsyFaKo (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) und damit auch die nächste Mitgliederversammlung.
(3) Außerdem entsendet die ausrichtende Fachschaft einen Studierenden in den Konferenz-Rat.
§ 9. Der Konferenz-Rat
(1) Der Konferenz-Rat besteht aus mindestens 4 Personen.
(2) Der Konferenz-Rat wird auf der Mitgliederversammlung gewählt.
(3) Die ersten drei Mitglieder des Konferenz-Rates werden durch die (4) Mitgliederversammlung gewählt, jede Fachschaft besitzt dabei 3 Stimmen, die nicht gestapelt werden können.
(4) Die drei Kandidaten mit den meisten Stimmen werden gewählt, die übrigen werden auf Wunsch auf einer Nachrückerliste festgehalten.
(5) Das vierte Mitglied wird von der nächsten ausrichtenden Fachschaft benannt.
(6) Scheidet ein Konferenz-Rat Mitglied aus, bestimmt der verbliebende Konferenz-Rat ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer anhand der Nachrückerliste.
(7) Aufgaben des Konferenz-Rates sind in erster Linie Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
(8) Inhaltliche Unterstützung der nächsten PsyFaKo (Psychologie-Fachschaften-Konferenz).
(9) Sollte auf einer PsyFaKo keine ausrichtende Fachschaft gefunden werden, obliegt es dem Konferenz-Rat dafür Sorge zu tragen, dass die nächste Mitgliederversammlung dennoch stattfindet.
§ 10. Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet zweimalim Jahr auf der PsyFaKo (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) statt.
(2) Eine Mitgliederversammlung ist unter Einhaltung einer Einladungsfrist von
mindestens 4 Wochen schriftlich oder per E-Mail einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
(3) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl und Entlastung des Vorstands
- Annahme des Geschäfts- und Kassenberichts
- Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung
(4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Beschluss des Vorstandes
oder auf schriftlichen Wunsch von mindestens einem Drittel der Vereinsmitglieder
einzuberufen. Eine Virtuelle Mitgliederversammlung ist in diesem Fall ausreichend.
(5.1.)Die Mitgliederversammlung entscheidet in einfacher Mehrheit.
(5.2.)Jede Fachschaft besitzt bei allen Abstimmungen, außer der Konferenz-Rat Wahl nur eine Stimme.
(5.3.) Als Fachschaft wird die Gesamtheit aller entsandten Studierenden einer Hochschule oder Fachhochschule verstanden.
(6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von einem Vorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet.
§ 11. Mitgliedsbeitrag
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
§ 12. Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die unabhängige Mitgliederorganisation
„Die Bundesvereinigung Psychologiestudierender e.V. im BDP“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.



